Betreffend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Schule sei auf folgenden Auszug aus einem Schreiben der Bildungsdirektion Steiermark vom 11. September 2020 hingewiesen:
„Zusätzlich zu den in der Corona-Ampel für Schulen definierten Maßnahmen gilt ab Montag, 14.09.2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS). Dies gilt im gesamten Innenbereich.“