Kadettengasse 19-23, A - 8041 Graz +43 (0) 50 248 013 office@hib-liebenau.at

 

 

 

 

Gesetzliche Regelung für die Nutzung von Smartphones an Schulen

Seit 1.Mai 2025 ist die Nutzung von Smartphones an Schulen für die Schüler/innen der Unterstufe gesetzlich geregelt. Natürlich werden auch wir an der HIB Liebenau die Einhaltung dieser Regelung ab sofort mit Nachdruck einfordern. Den genauen Wortlaut der Verordnung kann man hier nachlesen: Verordnung zur Smartphone-Nutzung an Schulen

Die Regelung für Schüler/innen der Oberstufe ist in der Hausordnung der HIB Liebenau festgehalten. Bei Übertretung der gültigen Regelung, an deren Zustandekommen auch die Vertreter/innen der Schüler/innen im SGA nach einer Umfrage unter allen Oberstufenschüler/innen zugestimmt haben, werden wir gleich vorgehen, wie in Punkt (8) der Verordnung für die Unterstufe festgehalten ist. Den genauen Wortlaut der Hausordnung kann man hier nachlesen: Hausordnung der HIB Liebenau

Adresse

BG/BRG/BORG Graz-Liebenau (HIB)
Kadettengasse 19, 8041 Graz  +43 50 248 013 office@hib-liebenau.at
Mo-Fr: 08.00 - 15.30

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